Teilnahmebedingungen Packstr-Partnerprogramm
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungs- und Partnerprogramm (nachfolgend „Programm“) der P² Ventures UG (haftungsbeschränkt), Krokusstr. 33, 73663 Berglen (nachfolgend „Anbieter“) für die Software-as-a-Service-Anwendung Packstr.
§ 1 Teilnahme
(1) Teilnehmen können Packstr-Kunden sowie externe Partner (z. B. Beraterinnen und Berater, Agenturen, Verbände). Das Programm richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(2) Die Teilnahme erfolgt durch Aktivierung des persönlichen Empfehlungslinks in der Anwendung (Bereich „Abrechnung“); hierfür genügt ein kostenloses Packstr-Konto. Individuelle Konditionen oder eine Teilnahme ohne Nutzerkonto können mit dem Anbieter (hallo@packstr.com) vereinbart werden. Der Anbieter kann die Teilnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen und Teilnehmer bei Verstößen gegen diese Bedingungen vom Programm ausschließen.
(3) Die Teilnahme ist kostenlos.
§ 2 Empfehlungslink und zulässige Werbung
(1) Jeder Partner erhält einen persönlichen Empfehlungscode bzw. -link. Eine Empfehlung wird dem Partner zugeordnet, wenn der geworbene Kunde den Code bei der Registrierung angibt und im Rahmen der Kontoeinrichtung einlöst.
(2) Unzulässig sind insbesondere:
- unverlangte Werbung (Spam) per E-Mail, Messenger oder auf sonstigen Wegen;
- irreführende Angaben über Packstr, den Anbieter oder die Konditionen des Programms sowie das Auftreten im Namen des Anbieters — Partner sind selbstständige Unternehmer und nicht berechtigt, den Anbieter zu vertreten oder Erklärungen für ihn abzugeben;
- Suchmaschinenwerbung auf die Marke „Packstr“ oder Falschschreibungen davon (Brand Bidding) sowie die Verwendung der Marke in Domains oder Account-Namen;
- die Veröffentlichung des Empfehlungscodes auf Gutschein-, Deal-, Cashback- oder vergleichbaren Rabattplattformen.
(3) Bei Verstößen gegen Absatz 2 entsteht für die betroffenen Empfehlungen kein Provisionsanspruch; § 7 Absatz 2 bleibt unberührt.
§ 3 Provision
(1) Der Partner erhält eine Provision in Höhe von 20 % der Netto-Zahlungen (ohne Umsatzsteuer, nach Abzug von Rabatten), die der geworbene Kunde innerhalb von zwölf Monaten ab Einlösung des Empfehlungscodes für Packstr-Abonnements und Credit-Pakete tatsächlich an den Anbieter leistet. Abweichende Provisionssätze können individuell vereinbart werden.
(2) Kein Provisionsanspruch besteht für die Werbung des eigenen Unternehmens oder verbundener Konten (Selbstwerbung) sowie für Zahlungen, die erstattet, rückbelastet oder gutgeschrieben werden.
§ 4 Storno und Rückbelastung
Wird eine provisionierte Zahlung ganz oder teilweise erstattet oder gutgeschrieben, entfällt die darauf entfallende, noch nicht ausgezahlte Provision. Bereits ausgezahlte oder verrechnete Provisionen kann der Anbieter mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnen.
§ 5 Abrechnung und Auszahlung
(1) Provisionen werden nach Prüfung durch den Anbieter freigegeben. Die Auszahlung erfolgt nach Wahl des Partners per Banküberweisung oder PayPal (jeweils ab einem freigegebenen Guthaben von 50 Euro) oder durch Verrechnung als Guthaben mit dem eigenen Packstr-Abonnement. Auszahlungsform und -daten (IBAN bzw. PayPal-Adresse) pflegt der Partner in der Anwendung; für die Richtigkeit der hinterlegten Daten ist der Partner verantwortlich.
(2) Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 UStG). Der Partner teilt dem Anbieter hierfür seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit oder weist auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) hin und informiert den Anbieter über Änderungen.
(3) Für die Versteuerung der Provisionen ist der Partner selbst verantwortlich.
§ 6 Vorteil des geworbenen Kunden
Geworbene Kunden erhalten bei Einlösung des Empfehlungscodes derzeit ein Startguthaben in Form von Bonus-Credits sowie einen Rabatt auf ihr erstes Abonnement. Art und Höhe dieser Vorteile kann der Anbieter mit Wirkung für künftige Empfehlungen anpassen.
§ 7 Laufzeit, Beendigung, Änderungen
(1) Partner und Anbieter können die Teilnahme am Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden. Bis zur Beendigung verdiente und freigegebene Provisionen bleiben unberührt.
(2) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Bedingungen, insbesondere gegen § 2, kann der Anbieter den Partner mit sofortiger Wirkung ausschließen; Provisionsansprüche aus den betroffenen Empfehlungen verfallen.
(3) Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Programmkonditionen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Maßgeblich für bereits verbuchte Provisionen bleiben die bei ihrer Entstehung geltenden Konditionen.
§ 8 Haftung
Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein bestimmter Vermittlungserfolg, Umsätze oder die ununterbrochene Verfügbarkeit des Programms werden nicht zugesichert.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Stand: Juli 2026